Videoüberwachung – Was ist erlaubt worauf muss ich achten?

Überwachungskamera bzw. Videoüberwachungssysteme zur Prävention oder Aufklärung

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Der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen durch unsere Detektei Taute® in den Objekten unserer Kunden oder als Equipment des Sachbearbeiters ist von mehreren Faktoren abhängig. Zum einen entscheidet die rechtliche Situation, zum anderen das berechtigte Interesse über den Einsatz einer Videoüberwachung. Um im Vorfeld und während der Maßnahme Diskretion zu gewährleisten, werden in Abstimmung mit dem Kunden Lösungen entwickelt, um Videoüberwachung ohne Störungen in den Alltag einzuordnen. Videoüberwachungsanlagen werden beispielsweise im Kassenbereich, in Lagerhallen, Verkaufsräumen oder Büros zur Aufklärung von Diebstahlshandlungen oder anderer strafbarer Delikte erfolgreich eingesetzt. Die Ausweitung von Kameraüberwachung findet auch im privaten Bereich statt. Ein übliches Überwachungssystem in diesem Zusammenhang ist oft der Schutz des Eigenheimes und des eigenen Grundstücks.

Der Einbau offener Videoüberwachungsanlagen erfolgt in der Regel im Rahmen der Prävention oder zur Nachweisführung des Personen- und Fahrzeugverkehrs eines Objektes oder Bereiches. Je nach Anforderung des Kunden kommt dabei Technik zum Einsatz, welche es gestattet, die Fahrzeug- und Personenbewegung festzustellen, zu erkennen oder zu identifizieren.

Videoüberwachung zur Aufklärung - Was ist erlaubt

Vorteile einer Videoüberwachungsanlage

Eine Videoüberwachung ist an den unterschiedlichsten Orten flexibel einsetzbar. Dabei ist eine Beobachtung in den unterschiedlichsten Bereichen möglich, woraus sich unter anderem folgende Vorteile ergeben können:

  • In erster Linie gibt es einem ein besseres Sicherheitsgefühl
  • Schnelle Reaktionsfähigkeit im Gesundheitswesen zur Versorgung von Personen
  • Überwachungskamera zur Früherkennung von Waldbränden
  • Schnelle Aufklärungsmöglichkeiten bei Schulddelikten oder Haftungsfragen
  • Tierschutz zur Tierbeobachtung, ohne merklich in deren Lebensraum einzudringen
  • Videoüberwachung im Einsatz in der Forschung
  • Kameraüberwachung zur Prävention und Abschreckung

Eine Kameraüberwachung ist bei jedem geplanten Einsatz oft eine kostengünstige sowie leistungsfähige Maßnahme; gerade im Vergleich zu personellen Kontrollen, welche in einigen Bereichen nur stichprobenartig durchgeführt werden können.

Voraussetzung für eine Videoüberwachung

Videoüberwachung was ist erlaubt? Grundvoraussetzung von Videoüberwachungsanlagen sind ganz klar die gesetzlichen Bestimmungen; Einerseits die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und andererseits das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), um genau zu sein der Art. 6 Abs. 1 lit. DSGVO und der § 4 Abs. 1 BDSG. Dabei sollten die nachfolgenden Fragen geklärt werden:

  • Zu welchem Zweck soll die Videoüberwachungen dienen?
  • Besteht (denn) eine wirkliche Gefährdungslage?
  • Beruht die Gefährdung für eine Videoüberwachung auf Tatsachen?
  • Ist der Grund für den Einsatz der Kameraüberwachung schriftlich festgelegt?
  • Zu welchem Zweck werden Videodaten gespeichert oder übermittelt?
  • Ist die Verantwortlichkeit, Transparenz und Hinweisbeschilderung geklärt?

Wenn diese Fragen eindeutig geklärt sind, folgt im Anschluss der Datenerhebung die Prüfung der absoluten Notwendigkeit und die Datensparsamkeit.

  • Ist die Videoüberwachung wirklich dazu geeignet, den geplanten Zweck zu erreichen?
  • Ist die Überwachungskamera wirklich erforderlich, gibt es dafür eventuell mildere Mittel?
  • Ist eine Live Betrachtung der Bilder sogar ausreichend? Wenn nein, warum eigentlich nicht?
  • Ist die Videoüberwachungsanlage permanent in Betrieb? Wenn ja, warum eigentlich?
  • Ist es möglich, nicht verwendete Future oder Bereiche der Kamera zu deaktivieren?

Überwachungskamera mit WLAN – Was wollen Kunden?

  • “Ich brauche schnellstmöglich eine Videoüberwachungsanlage, und ich möchte auf jede einzelne Kamera aus der Ferne zugreifen können. Der Preis ist entscheidend”
  • “Ich bräuchte mal eine kleine verdeckte Kamera in einem einfachen Alltagsgegenstand, am besten mit W-Lan Funktion.“

 

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So oder so ähnlich lauten immer wieder typische Anfragen für eine gewünschte Videoüberwachungsanlage bzw. Kameraüberwachung. Netzwerkkameras sorgen in vielen Anwendungsbereichen für Sicherheit. Ein richtig installiertes und eingesetztes Kamerasystem ist eine schöne Angelegenheit. Aber am falschen Ende gespart und unsichere IP Kameras gekauft, können zum Desaster führen. Gerade wenn sich Hacker Zugang zu den Kameras und darüber hinaus Zugang zu ihrem Netzwerk bahnen. Es folgt ein totaler Verlust der Privatsphäre bzw. ein schwerwiegender Abfluss von Know-how.

Bei W-Lan Kamera in Alltagsgegenständen sieht es nochmal ganz anders aus. Denn nach § 8 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz ist der Besitz, die Herstellung, der Vertrieb sowie die Einfuhr einer solcher Kamera bzw. eines solchen Kamerasystems verboten. Das Verbot solcher Spionagegeräte soll eine unbemerkte Fernüberwachung nachhaltig verhindern.

Werde ich durch Minikameras beobachtet?

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Heimlich im Bad gefilmt oder hochsensible firmeninterne Daten als Videostream im Netz? Das illegale Ausspähen und Abhören ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Straftatbestand. Das schnelle Voranschreiten im Bereich der Sicherheitstechnik lässt handelsübliche Minikameras immer kleiner und kostengünstiger werden. Bei einigen sinkt das Unrechtsbewusstsein enorm, wenn es um persönliche Befindlichkeiten, organisierte Kriminalität oder Rachegelüste geht. Oft liegt aber auch ein unachtsamer Umgang bei eigener bestehender Technik vor.  Unsere Detektei Taute® ist spezialisiert, um illegal verbaute Kameras aufzufinden. Seit Jahren agiert unser Team professionell bei der Suche nach Abhörgeräten, den sogenannten Wanzen. Wenn Sie einen Verdacht haben, abgehört bzw. ausspioniert zu werden, wenden Sie sich ganz einfach vertrauensvoll an unsere Detektei Taute® Security Management.