FAQ – Detektivtechnik – Lauschabwehrtechnik und Videotechnik

Die Begriffe Detektivtechnik, Lauschabwehrtechnik sowie Videotechnik sind im Internet sehr verbreitet, ohne dass man sich als Laie darüber ein klares Bild machen kann. Wir möchten versuchen, Ihnen in Form dieses Blogbeitrages die Begriffe mit ein wenig technischem Hintergrund zu verdeutlichen.

Was versteht man unter Detektivtechnik?

Der Detektiv erfasst mit diesem Begriff sein gesamtes technisches Equipment, welches er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Im Gegensatz zu vielen Fernsehserien und Filmen, wo Detektive in Wohnungen oder Büroräume eindringen und diese mit Kameras und Mikrofonen verwanzen, erfolgt der Einsatz von Detektivtechnik durch eine Detektei in Deutschland unter Beachtung der bestehenden Gesetze. Besonders zu erwähnen ist hier der Einsatz von verdeckter Videotechnik mit Aufzeichnung und Speicherung der Bilder. Voraussetzung für den Einsatz solcher Detektivtechnik ist immer ein vorliegender begründeter Verdacht auf eine schwerwiegende Verfehlung oder Straftat. Der Einsatz muss zeitlich begrenzt sein und darf die Persönlichkeitsrechte der betreffenden Person nicht verletzen. Wo vorhanden ist der Betriebsrat oder die Rechtsabteilung vor Installation dieser Detektivtechnik zu konsultieren.

Was steckt hinter Lauschabwehrtechnik – Lauschtechnik?

Das belauschen von Gesprächen mit verdeckt eingebauten Mikrofonen oder sogenannten Minisendern ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Beides sind keine Kavaliersdelikte, da hier Straftatbestände verletzt werden u.a. im Strafgesetzbuch unter §201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, §202a wird das ausspähen von Daten und §202 Verletzung des Briefgeheimnisses. Die Suche nach solcher illegalen Technik im Auftrage eines Kunden kann aber durchaus zum Tätigkeitsfeld einer Detektei mit entsprechenden Equipment und der nötigen fachlichen Qualifikation gehören. Die Kosten für eine Minimalausstattung an der benötigten Technik belaufen sich auf ca. 50.000,00€. Dabei wird eine Vielzahl von Lauschabwehrtechnik wie z.B. unterschiedlichste Suchempfänger, aktive Spezialdetektoren, Thermovisionskameras, hochempfindlicher Breitbandempfänger und wenn nötig Röntgengeneratoren eingesetzt. Die Überprüfung eines Raumes mit einem Handscanner und viel leeres Geschwätz gegenüber dem Kunden müssen als Scharlatanerie bezeichnet werden. Diese „Superdetektive“ haben außer dem Wunsch oder die Notwendigkeit schnell Geld zu verdienen keine Kenntnis über aktuelle funk- und drahtgebundene Angriffsmethoden auf dem Gebiet des Informationsschutzes und der Lauschabwehr. Hier ist jeder gut beraten sich um professionelle Beratung zu bemühen bevor man Geld sinnlos aus dem Fenster wirft.

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Was versteht man unter Videotechnik bei Detekteien?

Unverzichtbar für Detekteien ist die Ausstattung mit Foto- und Videokamera um die oftmals erarbeiteten Beweismittel auch in guter Qualität gerichtsverwertbar und somit rechtskonform zu dokumentieren. Hier haben sich Digitalkameras mit optischen Zoom und einer Bildqualität ab 8 Megapixel bewährt. Für bestimmte Aufnahmen kommt aber durchaus auch die Kamera mit dem klassischen Kleinbildformat zu ihrem Recht.

Der Einsatz eines Camcorders in HD- Qualität für Videosequenzen sollte zur technischen Ausrüstung eines Detektivs gehören. Verfolgt man die technische Entwicklung im Bereich der digitalen Videoaufzeichnung bzw. Detektivtechnik findet man bei einschlägigen Anbietern Interessantes. Ob eine Minikamera im Kugelschreiber, einer Armbanduhr oder einem Autoschlüssel, alles ist möglich und inzwischen auch in HD-Qualität der Videobilder zu bekommen. Grenzen für die Aufzeichnung der Bilder sind hierbei nur durch die Speicherkapazität und die Stromversorgung mittels Akku gesetzt.

Der Bereich der verdeckten Videoüberwachung wird bei vielen Detekteien mit dem Begriff „Technische Sonderlösungen“ umschrieben. Die zum Einsatz kommende Detektivtechnik wird dabei entsprechend den Anforderungen an gerichtsverwertbare Beweismittel bzw. zur Beschaffung von Be- und Entlastungsmaterial im Straf- oder Zivilverfahren entwickelt, modifiziert und eingesetzt.

Die Absicherung von Firmen- oder Privatgrundstücken mit Videotechnik oder Einbruchmeldetechnik gehört heute zum Dienstleistungsangebot einer Detektei mit entsprechender fachlicher Qualifikation und langjähriger Erfahrung. In der Regel erfolgen vor der Angebotserstellung durch die Detektei eine Ortsbegehung und die Beratung des Kunden. Auf der Grundlage der Örtlichkeiten und den Anforderungen des Kunden an die Sicherheitstechnik erfolgt die Auswahl der Technik für das Angebot an den Kunden. Kompromisse im Verhältnis Qualität und Preis sind durchaus möglich, sollten aber niemals auf Kosten der benötigten Qualität zur Erfüllung der Zielstellung des Kunden geschlossen werden.

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