Was ist Mediation?
1.Begriffsbestimmung
Mediation wurde als feststehender Fachbegriff aus dem Amerikanischen / Englischen übernommen und bedeutet wörtlich übersetzt Vermittlung.
2.Mediationskonzept
Merkmale und Voraussetzungen eines modernen Mediationskonzeptes sind:
- Vermittlung durch einen allparteilichen Mediator / Mediatorin.
- Einbeziehung aller Konfliktparteien, die in der Regel auch anwesend sein sollten.
- Das Verfahren findet informell und außergerichtlich in einem neutralen Raum statt.
- Freiwilligkeit der Teilnahme, Verhandlungsbereitschaft, Selbstbestimmung und Konsensorientierung der Konfliktparteien. Die Entscheidungsbefugnis bezüglich der Konfliktregelung wird abgegeben. Das Verhandlungsergebnis ist nicht bindend, wenn nicht alle Beteiligten zugestimmt haben.
- Vertraulichkeit der Mediationsinhalte.
- Gewaltfreiheit.
- Strukturiertheit und Prozesshaftigkeit. Der Ablauf orientiert sich an einem Phasenmodell.
- Informiertheit, Offenheit und Ehrlichkeit aller Beteiligten bezüglich der Angaben, die Gegenstand der Mediation sind.
3.Schritte des Mediationsverfahrens
3.1 Vorphase
Dienst dazu alle Konfliktparteien an einen Tisch bekommen.
3.2 Mediationsgespräch
- Einleitung;
- Ansichten der einzelnen Konfliktparteien;
- Konflikterhellung: Gefühle, Bedürfnisse, Interessen, Hintergründe;
- Konfliktlösung: Sammeln und Entwickeln von Lösungsmöglichkeiten;
- Übereinkunft.
3.3 Umsetzungsphase
Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur der Übereinkunft.
3.4 Anwendungsgebiete eines Mediationsverfahrens
Mediation findet in allen alltäglichen Konfliktbereichen Anwendung, z.B. als:
Familienmediation und Scheidungsmediation bei Ehe-, Partner- und Scheidungskonflikten sowie Konflikten zwischen Eltern, Kindern und Erben.
Nachbarschafts- und Verbrauchermediation bei Konflikten zwischen Nachbarn, Eigentümern, Mietern, Vermietern, Verbrauchern, Kunden, Anbietern, Schuldnern und Gläubigern.
Wirtschaftsmediation bei Konflikten in der Wirtschafts- und Arbeitswelt, bei Tarifkonflikten, bei Unternehmens-, Konkurrenten-, Wettbewerbs-, Patent-, Liefer- und Mitarbeiterkonflikten.
Schulmediation bei Konflikten in der Schule zwischen Lehrern, zwischen Schülern, zwischen Schülern und Lehrern, zwischen Eltern und Lehrern/Schulleitung, zwischen Lehrern und Schulleitung sowie zwischen Schulleitung und Schulverwaltung.
Umweltmediation bei Konflikten um Trassenplanung, Standorte und Industrieanlagen.
Mediation in der Verwaltung bei Gebührenstreitigkeiten, Genehmigungsverfahren und in der Jugendhilfe.
Wie läuft eine Mediation ab?
1.Vorphase
In der Vorphase wird der Kontakt mit den Konfliktparteien aufgenommen. Ziel der Vorphase ist es, bei den Betroffenen Vertrauen für das Mediationsverfahren zu wecken, um sie an einen Tisch zu bekommen. Die Mediatoren geben eine erste Einführung über Sinn, Zweck, Regeln, Ablauf, Vorteile und Grenzen der Mediation sowie deren eigene Rolle in der Mediation.
Im Vorgespräch sollte geprüft werden, ob der aktuelle Konflikt mediativ zu bearbeiten ist.
2.Mediationsgespräch
Das Mediationsgespräch bildet den Kern des Mediationsverfahrens.
2.1 Einleitung des Mediationsgesprächs
Der Mediator gestaltet das Setting, d.h. die Räumlichkeiten und die Sitzordnung. Die Lokalität der Mediation sollte keinen Bezug zu dem Konflikt haben bzw. an ihn erinnern. Die Sitzordnung sollte eine gleichwertige Kommunikation zwischen den Beteiligten gewährleisten.
Vorteilhaft für den Gesprächsverlauf ist, die elementaren Grundregeln der Mediation wie gegenseitiges Ausreden lassen, aktives Zuhören, keine Beleidigung äußern und Handgreiflichkeiten unterlassen sowie den groben Ablauf der Mediation für alle gut einsehbar auf einer Wandtafel festzuhalten.
2.2 Sichtweise der einzelnen Konfliktparteien
Mit der zweiten Phase des Mediationsgesprächs beginnt die eigentliche Konfliktbearbeitung. Die Konfliktparteien erhalten nacheinander die Möglichkeit, den Konfliktverlauf aus ihrer Sicht darzustellen.
Nachdem beide Konfliktparteien ihre Sichtweise des Konflikts erläutert haben, hält der Mediator die Gemeinsamkeiten und bestehenden Probleme schriftlich fest. Gemeinsam mit den Streitparteien erstellen sie eine Liste der Punkte, für die eine Einigung erzielt werden soll.
2.3 Konflikterhellung
Während in der zweiten Phase des Mediationsgespräches die Frage, „wie“ sich der Konflikt zugetragen hat, nachgegangen wird, geht es in der Konflikterhellung um das „warum“ des Konfliktes. Ziel der Konflikterhellung ist die Eruierung der Konflikthintergründe. Erst wenn die Konfliktparteien die Konfliktursachen für sich und untereinander erkannt haben, ist eine interessenorientierte Einigung möglich.
In dieser Phase konfrontieren die Mediatoren die Konfliktparteien mit ihren Interessen und Gefühlen.
2.4 Problemlösung / Entwurf von Lösungen
Haben die Beteiligten erkannt, dass jede Seite ein Recht auf eigene Interessen und Gefühle besitzt und die Beteiligten ihren Streit nicht mehr als Konkurrenzkampf betrachten, sondern als gemeinsam zu regelndes Problem sehen, sind gute Voraussetzungen geschaffen worden, den Konflikt beizulegen.
2.5 Übereinkunft
In der letzten Phase des Mediationsgesprächs sollen sich die Streitparteien auf eine realisierbare und überprüfbare Regelung einigen.
Die Übereinkunft wird in Form eines Vertrages formuliert. Der Vertrag ermöglicht den Streitparteien, sich die Vereinbarung nochmals bewusst zu machen. Darüber hinaus verpflichtet der Vertrag als zweiseitig übereinstimmende Willenserklärung die Unterzeichner, sich um die Einhaltung der Vertragsinhalte zu bemühen. Ferner dient der Vertrag als Gedankenstütze und Bewertungsgrundlage für die Umsetzungsphase.
3.Umsetzungsphase
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung ist die Mediation noch nicht beendet.
Bei Problemen in der Einhaltung des Vertrages, sind die Inhalte zu überdenken und zu korrigieren. Falls notwendig und gewollt ist ein neues Mediationsverfahren anzuberaumen.
Was kostet eine Mediation? Mediation Berlin Kosten:
Die Kosten für ein Mediationsverfahren variieren je nach Komplexität. Eine Sitzung eines Mediationsverfahrens dauert erfahrungsgemäß 1,5 Stunden bis 2 Stunden und wird pro Zeitstunde abgerechnet. Das gesamte Mediationsverfahren erfordert durchschnittlich drei bis sieben Sitzungen je nach Intensität des Konfliktes. Hierbei kalkulieren wir einen Stundensatz für eine Mediation im privaten Bereich bei zwei Konfliktparteien ab 119,00 € brutto inkl. 19% gesetzl. MwSt. (100 € netto zzgl. 19% gestzl. MwSt.). Für eine Wirtschaftsmediation ist ein Stundensatz bei zwei Konfliktparteien ab 165 € netto zzgl. 19% gesetzl. MwSt. (196,35 € brutto inkl. 19% gestzl. MwSt.) kalkuliert. Qualifizierte Mediationsausbildung ist bei uns vorausgestzt um eine nachhaltige Lösung zwischen den Parteien zu erarbeiten.
Unterstützung & Kompetenz durch Konfliktberatung bei unterschiedlichen Konfliktfeldern
Anwendungsbereiche für eine Mediationsverfahren im privaten Bereich:
- Familienmediation
- Paarmediation
- Nachbarschaftsmediation
- Scheidungsmediation
- Erbschaftsmediation
- Einzelmediation
- Trennungsmediation
Als Wirtschaftsmediator finden Mediationsmaßnahmen bei folgenden Beispielen statt:
- Präventive Mediation
- Teammediation
- Konfliktfelder mit Kunden lösen
- innerbetriebliche Wirtschaftsmediation
- Teamentwicklung
- Konflikte lösen bei Firmenübernahmen oder Betriebsfusionen
- Unterstützung bieten bei der Unternehmensnachfolge
Kompetenz bieten unsere privaten Coaches und Business Coaches bei:
- Einzelcoaching
- Businesscoaching
- Teambuilding
- Stressmanagement
- Work Life Balance
- Team – Coachings
- Führungskräfteentwicklung
Mögliche Ursachen im privaten & wirtschaftlichen Bereich für ein Mediationverfahren:
- Gruppenkonflikte
- Familienkonflikte
- Teamkonflikte
- Gesellschaftskonflikte
- Nachbarschaftskonflikte
- Generationskonflikte
- Mitarbeiterkonflikte / Unternehmenskonflikte
- Ehestreitigkeiten / Beziehungsstreitigkeiten
- Konflikte ums Erbe