Wenn die Information selbst geschützt werden muss.
Nicht jeder sensible Sachverhalt richtet sich auf das Verhalten einer Person.
Vertrauliche Besprechungen, strategische Entscheidungen, Vertragsinformationen oder persönliche Gespräche können einen eigenen technischen Schutzbedarf begründen.
Klarfall Ermittlungen führt bei entsprechender Fragestellung TSCM-Prüfungen, Lauschabwehr und Abhörschutz durch. Dabei werden Räume und andere schutzwürdige Bereiche technisch auf Möglichkeiten einer unbefugten Informationsgewinnung untersucht.
Eine solche technische Prüfung kann eigenständig erfolgen oder Teil eines übergeordneten Ermittlungsauftrags sein, wenn personelle und technische Fragestellungen miteinander verbunden sind.
Technischen Schutzbedarf besprechen
Entscheidend ist, was sich aus einer Feststellung ableiten lässt.
Eine Beobachtung, eine Recherche oder ein technischer Befund ist zunächst nur eine Information.
Ihr Wert entsteht durch die Frage, die damit beantwortet werden soll.
Deshalb werden relevante Feststellungen bei Klarfall Ermittlungen nicht lediglich gesammelt. Sie werden in den Zusammenhang des Auftrags eingeordnet, zeitliche Abläufe nachvollziehbar dargestellt und von Annahmen oder nicht belegbaren Schlussfolgerungen getrennt.
Am Ende steht damit keine möglichst umfangreiche Informationssammlung, sondern eine nachvollziehbare Grundlage für die nächsten persönlichen, unternehmerischen oder rechtlichen Schritte.
Sie schildern die Situation. Der Ermittlungsbedarf wird daraus entwickelt.
Für den ersten Austausch müssen Sie weder die passende Ermittlungsmaßnahme kennen noch bereits sämtliche Unterlagen zusammengestellt haben.
Wesentlich sind zunächst die Ausgangslage, die bisher bekannten Informationen und die Frage, die beantwortet werden soll.
Im persönlichen Gespräch wird daraus ein möglicher Untersuchungsrahmen entwickelt. Vor einer Beauftragung werden Vorgehen, erforderlicher Umfang und voraussichtlicher Kostenrahmen abgestimmt.
Königs Wusterhausen als Einsatzgebiet
Klarfall Ermittlungen hat seinen Geschäftssitz in Berlin-Karlshorst und unterhält keine Niederlassung in Königs Wusterhausen.
Königs Wusterhausen und der Landkreis Dahme-Spreewald werden als Einsatzgebiet betreut. Dazu können – abhängig vom jeweiligen Sachverhalt – auch die Ortsteile sowie angrenzende Bereiche zwischen Berlin, Wildau, Schönefeld und dem weiteren Landkreis gehören.
Persönliche Termine und Ermittlungsmaßnahmen vor Ort erfolgen nach vorheriger Abstimmung.
Routenplaner – Königs Wusterhausen
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