Abmahngefahr für Detekteien durch ein Kontaktformular auf Ihrer Webseite
Jede Detektei mit eigener Webseite weist immer wieder auf ihre Seriosität hin. Zudem findet sich in den meisten Fällen auf der jeweiligen Webseite der Hinweis, dass alle Leistungen gesetzeskonform durchgeführt werden und selbstverständlich finden alle Maßnahmen unter Beachtung der aktuellen Datenschutzbestimmungen und der geltenden Persönlichkeitsrechte statt. Um dann ihren Kunden den Kontakt zur Detektei zu erleichtern, befindet sich auf den Webseiten einer Detektei meist ein Kontaktformular. Und genau hier lauert momentan die Gefahr für Detekteien. Denn mittlerweile gilt es bei setzen eines Kontaktformulares auf der firmeneigenen Webseite einiges zu beachten, will man nicht in einen Abmahnstrudel geraten.
Änderungen im Telemediengesetz
Kaum eine Detektei hat wahrscheinlich bisher mitbekommen, dass es seit dem 17.07.2015 Änderungen im Telemediengesetz gegeben hat. Hier wurde im §13 Pflichten des Diensteanbieters der Punkt 7 hinzugefügt. Aus dem bisherigen Punkt 7 wurde kurzerhand der Punkt 8. Anbei das Telemediengesetz (TMG) §13 Pflichten des Dienstanbieters als PDF.
Hervor sticht dabei Folgendes:
Eine Detektei bzw. jeder Dienstleister muss, soweit es Ihm technisch möglich und Ihm wirtschaftlich zumutbar ist, bei der Erhebung personenbezogener Daten, um diese gegen unerlaubte Zugriffe zu schützen, auf ihren genutzten technischen Einrichtungen (Webseiten), ein anerkanntes Verschlüsselungsverfahren anwenden. Das ganze unter Berücksichtigung dem Stand der Technik.
Heutige Kosten und Stand der Verschlüsselung von Webseiten
Zum heutigen Zeitpunkt bedeutet das, eine Webseite die personenbezogene Daten aus einem Kontaktformular übermittelt, muss eine TLS 1.2 Verschlüsselung haben. Ich denke aus wirtschaftlicher Sicht ist dies jeder Detektei zumutbar. Die momentanen Kosten für ein solches Verschlüsselungsverfahren belaufen sich je nach Anbieter zwischen 2€ und 6€ pro Monat. Wer einen eigenen Server hat kann eine Verschlüsselung sogar kostenfrei implementieren. In der Regel fallen also Gesamtkosten pro Jahr in Höhe von maximal 72 € an.
Aber wie erkenne ich ob meine Webseite TLS verschlüsselt ist? Anbei ein Video um eine TLS Verschlüsselung schnell zu erkennen:
Bußgeld bei nicht Einhaltung
Und da es ja langweilig wäre, wenn es in diesem Zusammenhang keine Erhebung eines Bußgeldes geben würde, gibt es natürlich die Bußgeldvorschrift nach §16 Telemediengesetz. Hier die Bußgeldvorschrift als PDF.
Zusammengefasst bedeutet das, jede Detektei dessen Webseite keine TLS Verschlüsselung hat und ein Kontaktformular nutzt, kann derzeit mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 € belegt werden. Vorreiter in diesem Zusammenhang ist zurzeit das bayrische Landesamt für Datenschutz, das derzeit laut Medien die Dienstleister also auch Detekteien in seinem Zuständigkeitsbereich überprüft.
Aktueller Stand bei Detekteien und Ihren Webseiten
Betrachtet man sich momentan die unzähligen Webseiten von Detekteien im World Wide Web, die kein Verschlüsselungsverfahren nutzen jedoch ein Kontaktformular eingebunden haben, so bekommt man den Eindruck das eine Vielzahl an Detekteien ein Bußgeld in Höhe von 50.000 € bevorzugen anstatt ca. 100 € zum Schutz der Daten von Kunden zu investieren.
Eine Möglichkeit um nicht abgemahnt zu werden ist es, schnellsten eine Verschlüsselung der Webseite vorzunehmen. Die zweite Möglichkeit ist es das Kontaktformular vorerst von seiner Webseite zu entfernen.
Mir geht es in diesem Artikel vor allem darum Kollegen / Detekteien / Dienstleister auf die Neuerungen hinzuweisen, was jedem Einzelnen die Möglichkeit bietet schnellstmöglich reagieren zu können, um Veränderungen an seinen Webseiten vorzunehmen. Gerade im heutigen Zeitalter von Informationsfluten geht dem einen oder anderen schnell Mal etwas unter, mich nicht ausgenommen.
Also zügig handeln, bevor wieder eine Abmahnwelle bei den Detekteien losrollt.
AUG
2016