Videoüberwachung – Was ist erlaubt worauf muss ich achten?
Überwachungskamera bzw. Videoüberwachungssysteme zur Prävention oder Aufklärung
Überwachungskamera bzw. Videoüberwachungssysteme zur Prävention oder Aufklärung
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Der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen durch unsere Detektei Taute® in den Objekten unserer Kunden oder als Equipment des Sachbearbeiters ist von mehreren Faktoren abhängig. Zum einen entscheidet die rechtliche Situation, zum anderen das berechtigte Interesse über den Einsatz einer Videoüberwachung. Um im Vorfeld und während der Maßnahme Diskretion zu gewährleisten, werden in Abstimmung mit dem Kunden Lösungen entwickelt, um Videoüberwachung ohne Störungen in den Alltag einzuordnen. Videoüberwachungsanlagen werden beispielsweise im Kassenbereich, in Lagerhallen, Verkaufsräumen oder Büros zur Aufklärung von Diebstahlshandlungen oder anderer strafbarer Delikte erfolgreich eingesetzt. Die Ausweitung von Kameraüberwachung findet auch im privaten Bereich statt. Ein übliches Überwachungssystem in diesem Zusammenhang ist oft der Schutz des Eigenheimes und des eigenen Grundstücks.
Der Einbau offener Videoüberwachungsanlagen erfolgt in der Regel im Rahmen der Prävention oder zur Nachweisführung des Personen- und Fahrzeugverkehrs eines Objektes oder Bereiches. Je nach Anforderung des Kunden kommt dabei Technik zum Einsatz, welche es gestattet, die Fahrzeug- und Personenbewegung festzustellen, zu erkennen oder zu identifizieren.
Eine Videoüberwachung ist an den unterschiedlichsten Orten flexibel einsetzbar. Dabei ist eine Beobachtung in den unterschiedlichsten Bereichen möglich, woraus sich unter anderem folgende Vorteile ergeben können:
Eine Kameraüberwachung ist bei jedem geplanten Einsatz oft eine kostengünstige sowie leistungsfähige Maßnahme; gerade im Vergleich zu personellen Kontrollen, welche in einigen Bereichen nur stichprobenartig durchgeführt werden können.
Videoüberwachung was ist erlaubt? Grundvoraussetzung von Videoüberwachungsanlagen sind ganz klar die gesetzlichen Bestimmungen; Einerseits die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und andererseits das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), um genau zu sein der Art. 6 Abs. 1 lit. DSGVO und der § 4 Abs. 1 BDSG. Dabei sollten die nachfolgenden Fragen geklärt werden:
Wenn diese Fragen eindeutig geklärt sind, folgt im Anschluss der Datenerhebung die Prüfung der absoluten Notwendigkeit und die Datensparsamkeit.
- “Ich brauche schnellstmöglich eine Videoüberwachungsanlage, und ich möchte auf jede einzelne Kamera aus der Ferne zugreifen können. Der Preis ist entscheidend”
- “Ich bräuchte mal eine kleine verdeckte Kamera in einem einfachen Alltagsgegenstand, am besten mit W-Lan Funktion.“
So oder so ähnlich lauten immer wieder typische Anfragen für eine gewünschte Videoüberwachungsanlage bzw. Kameraüberwachung. Netzwerkkameras sorgen in vielen Anwendungsbereichen für Sicherheit. Ein richtig installiertes und eingesetztes Kamerasystem ist eine schöne Angelegenheit. Aber am falschen Ende gespart und unsichere IP Kameras gekauft, können zum Desaster führen. Gerade wenn sich Hacker Zugang zu den Kameras und darüber hinaus Zugang zu ihrem Netzwerk bahnen. Es folgt ein totaler Verlust der Privatsphäre bzw. ein schwerwiegender Abfluss von Know-how.
Bei W-Lan Kamera in Alltagsgegenständen sieht es nochmal ganz anders aus. Denn nach § 8 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz ist der Besitz, die Herstellung, der Vertrieb sowie die Einfuhr einer solcher Kamera bzw. eines solchen Kamerasystems verboten. Das Verbot solcher Spionagegeräte soll eine unbemerkte Fernüberwachung nachhaltig verhindern.
Heimlich im Bad gefilmt oder hochsensible firmeninterne Daten als Videostream im Netz? Das illegale Ausspähen und Abhören ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Straftatbestand. Das schnelle Voranschreiten im Bereich der Sicherheitstechnik lässt handelsübliche Minikameras immer kleiner und kostengünstiger werden. Bei einigen sinkt das Unrechtsbewusstsein enorm, wenn es um persönliche Befindlichkeiten, organisierte Kriminalität oder Rachegelüste geht. Oft liegt aber auch ein unachtsamer Umgang bei eigener bestehender Technik vor. Unsere Detektei Taute® ist spezialisiert, um illegal verbaute Kameras aufzufinden. Seit Jahren agiert unser Team professionell bei der Suche nach Abhörgeräten, den sogenannten Wanzen. Wenn Sie einen Verdacht haben, abgehört bzw. ausspioniert zu werden, wenden Sie sich ganz einfach vertrauensvoll an unsere Detektei Taute® Security Management.