Facebook Fanpage und die DSGVO

Facebook Fanpage und die DSGVO

Das sollten Detektive jetzt wissen

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Ich möchte gern meine Kollegen also Detektive und Ermittler über den aktuellen Stand der Datenschutz Grundverordnung – DSGVO in Bezug auf eine vorhandene Facebook Fanpage informieren, welche das Thema gerade nicht so auf dem Schirm haben. Vielleicht habt Ihr eine Facebook Fanpage vor Jahren angemeldet und jetzt sind die letzten Einträge auch schon wieder Jahre her bzw. Ihr habt Eure eigene Facebook Seite schon fast vergessen? Vielleicht seid Ihr aber auch des Themas DSGVO einfach überdrüssig und braucht nur mal eine kleine Entscheidungshilfe für die eigene Entscheidungsfindung? Dann sollte Euch der Beitrag interessieren.

Urteil EUGH

Der Europäische Gerichtshof hat bereits am 05.06.2018 entschieden, dass Betreiber einer Facebook – Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung personenbezogener Daten von externen Besuchern der Seite verantwortlich sind. Ja und wer die Verantwortung hat kann auch bei Verstößen haftbar gemacht werden.

Hier das Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=202543&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=350155

Hier die Pressemitteilung: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-06/cp180081de.pdf

Wie der Bund das ganze umsetzt bleibt abzuwarten. Facebook hat aber auch drei Monate nach dem Urteil keine Anpassung bzw. Änderung diesbezüglich erarbeitet.

Was sagen die Datenschützer?

Es gab am 05.09.2018 in Düsseldorf die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Dabei wurde eine Beschluss zur Facebook Fanpage gefasst. Der Beschluss enthält einen Fragenkatalog welcher von den verantwortlichen, also auch von Dir als Fanpage Betreiber, beantwortet werden können muss.  

Hier finden Sie den Beschluss: https://www.datenschutz-berlin.de/infothek-und-service/veroeffentlichungen/beschluesse-dsk/

Die Entscheidung ist nicht gleich Rechtsbindend aber sie zeigt eine deutliche Richtung. Somit sollte jeder verantwortliche einer Facebook Fanpage sich mit dem Fragekatalog aus dem Beschluss einmal näher auseinandersetzen.

Ob die Fragen überhaupt ohne Zuarbeit von Facebook beantwortet werden können ist fraglich. Also ich kann es nicht. Aber auch hier gilt die gemeinsame Verantwortung nach Art 26 DSGVO.

Was sollte man jetzt tun?

Es macht Sinn, auf seiner Facebook Fanpage eine individuelle Datenschutzerklärung zu verfassen oder seine Fanpage abzuschalten. Ob die extra verfasste Datenschutzerklärung bei rechtlichen Streitigkeiten Standhält kann ich nicht beurteilen. Es sollte jedoch jeder für sich überlegen, welche Reichweite Facebook für sein Unternehmen tatsächlich hat. Bringt es den benötigten Mehrwert, erhöht es die Kundengewinnung und die Kundenkommunikation.

Wir für uns haben entschieden unsere Facebook Fanpage der Detektei Berlin Taute Security Management zu deaktivieren. Wir haben analysiert, welche Reichweite haben wir haben und welche Zielgruppen wirklich erreicht wurden. Stehen  Kosten für Account Pflege und Neukundengewinnung im Verhältnis zum Erfolg. Gibt es auch andere ja sogar bessere Möglichkeiten mit Kunden in Kontakt zu treten und zu kommunizieren. Somit fiel die Entscheidung bei uns schnell für das deaktivieren.

Die Entscheidung liegt bei Euch, ich wünsche allen viel Erfolg.

Update: 14.09.2018

Kurz nach der Veröffentlichung des Beitrages hat Facebook seine Datenschutzrichtlinien angepasst. Facebook Irland Limited bestätigt jetzt die gemeinsame Verantwortlichkeit über Facebook Fanpages. Die Details findet Ihr hier unter Page Controller Addendum – Seiten-Insights-Ergänzung bezüglich des Verantwortlichen.

Trotz alle dem hat der Betreiber keinerlei Möglichkeit auf die Datenverarbeitung Einfluss zu nehmen. Ebenfalls ist jeder Seitenbetreiber einer Facebookfanpage verpflichtet eine Rechtsgrundlage für das Tracking benennen zu können. Somit obliegt es am Betreiber ob eine solche Datenverarbeitung / Datenerhebung rechtmäßig ist.  Weiterhin bleibt es abzuwarten ob eine Verarbeitung der personenbezogener Daten in diesem Bereich überhaupt zulässig ist. Wichtig bleibt auf jedenfall für jeden Seitenbetreiber eine individuelle Datenschutzerklärung für Facebookfanpages anzulegen.

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