Lauschangriff – Vertraulichkeit des Wortes. Dürfen Detekteien abhören?

Lauschangriff dürfen Detekteien abhören?

Wann liegt eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes vor?

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In jeder detektivischen Fernsehserie oder in fast jedem Detektivfilm passiert es. Der Ermittler führt einen Lauschangriff mittels abhören eines Festnetztelefons, Handys, einer Wohnung oder bei einem Auto durch. Ebenfalls in Filmen oder Serien sehr beliebt, ist das Öffnen von fremden Briefen oder das Ausspionieren von Daten. Das Abhören bzw. der Lauschangriff wird auch sehr spannend auf der Leinwand dargestellt, so dass auch wirklich jeder Zuschauer erstaunt und gefesselt auf die nächste Filmfrequenz wartet.

So weit, so gut, wenn ein Lauschangriff durch abhören im Fernsehnen läuft. Eigentlich sollte nach diesen actionreichen Szenen jeder wissen das es immer einen kleinen Unterschied zwischen der zerreißenden Spannung im Film und der Realität gibt.
Doch anscheinend nicht wirklich. So tauchen immer wieder Anfragen auf, die einen Dienstleister / Privatermittler wünschen, der einen Lauschangriff durch abhören, egal wie, durchführt.

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Lauschangriff durch abhören – das Argument:

  • „Die Detektive im Fernsehen führen doch auch ständig Abhörmaßnahmen und Lauschangriffe durch.“
  • „Wieso das machen doch alle.“
  • „Na die ganzen Geheimdienste hören doch eh mit, dann kann das auch eine Detektei.“
  • „In meinem Haus kann ich abhören wen ich will.“
  • „Mein Nachbar macht das doch auch ständig.“

In diesem Zusammenhang fällt auch häufig ein ganz beliebter Satz:

„Geld spielt dabei keine Rolle!“

Aus unserer Erfahrung können wir sagen das Geld immer eine Rolle spielt. ;-)

Aber wieder zurück zum eigentlichen Lauschangriff bzw. dem Gewünschten abhören o. Ausspionieren. Wir möchten an dieser Stelle einfach ein bisschen Aufklärungsarbeit leisten, da es augenscheinlich bei Lauschangriffen, dem Ausspähen von Daten oder öffnen fremder Briefe kein Unrechtsbewusstsein gibt.

Zuerst sollte klar sein, dass ein Lauschangriff durch abhören keine Leistung einer Detektei in der Bundesrepublik Deutschland ist. So sollte es zumindest sein.

So ein Lauschangriff beziehungsweise das Abhören findet man im Strafgesetzbuch §201 wieder. Dieser beinhaltet, dass die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes in der Bundesrepublik Deutschland gemäß §201 ein Vergehen darstellt, welches mit einer bis zu dreijährigen Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft wird.

  • §201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe nach

  • §202a wird das ausspähen von Daten

bestraft.

Bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt verschlossene Briefe öffnet. Geregelt wird das in Deutschland im Strafgesetzbuch unter §202.

  • §202 Verletzung des Briefgeheimnisses

Fazit:

Um für Spannung in Filmen und Serien zu sorgen, führen Detektive im Fernsehen immer wieder Lauschangriffe, Abhörmaßnahmen oder sonstige Aktivitäten durch. Diese Abhörattacken haben jedoch nichts mit der realen legalen Detektivarbeit zu tun. Solch ein Lauschangriff, ganz gleich ob abhören, ausspähen von Daten oder Verletzung des Briefgeheimnisses werden in Deutschland im Strafgesetzbuch unter anderem im §201, §202 und §202a eindeutig geregelt und unter Strafe gestellt. Informationen zur Lauschabwehr finden Sie hier: https://www.diedetektei.eu/leistungen/lauschabwehr/

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