Abrechnungsbetrug im Unternehmen

Betrugsverdacht? Falsche Abrechnung? Schließlich handelt es sich um Ihr Geld!

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Abrechnungsbetrug aufdecken und dokumentieren

Ein Abrechnungsbetrug liegt immer dann vor, wenn bei einer Abrechnung betrogen, also zu Ungunsten des Schuldners abgerechnet wird. Der Gläubiger, der den Vorteil aus der Abrechnung hat, nämlich die Einnahmen, oder die Vergünstigungen, betrügt den anderen zu dessen Nachteil. Abrechnungsbetrug im Unternehmen aufdecken und dokumentieren bei:

    • Betrugsverdacht bei der Reisekostenabrechnung
    • Abrechnungsmanipulationen bei der Spesenabrechnungen
    • Falsche oder manipulierte Abrechnungen aufdecken
    • Korruption bei Kassenabrechnungen
    • fehlerhafte Inventur
    • Bekämpfung von Spesenmanipulation
    • Verdacht auf betrügerische Abrechnung

Abrechnungsbetrug als Betrugsdelikt im Gesundheitswesen

In Deutschland ist Abrechnungsbetrug aber auch ein ganz eigenes definiertes Betrugsdelikt im Gesundheitswesen. Hier wird von Abrechnungsbetrug bzw. Abrechnungsmanipulationen gesprochen, an dem sonstige Leistungserbringer wie niedergelassene praktische Ärzte oder Zahnärzte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflege- und Altenheime beteiligt sind. Weitere Erbringer von Dienstleistungen auf dem Gesundheitssektor sind beispielsweise Apotheker und Sanitätshäuser, oder die selbständigen Praxen von Physiotherapeuten, Logopäden oder Psychotherapeuten. Sie alle rechnen ihre erbrachten Leistungen mit dem Kostenträger ab. Das sind in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen, die privaten Krankenkassen oder der Bürger als Patient beziehungsweise Kunde. Im Rahmen der Abrechnungen wird dahingehend betrogen, dass erbrachte Leistungen zu teuer, oder aber dass überhaupt nicht erbrachte Leistungen abgerechnet werden. Es ist ein Betrug mit und innerhalb der jeweiligen Abrechnung. Dieses Betrugsdelikt hat ein Strafverfahren bzw. Strafanzeige zur Folge, zusätzlich zu einem parallelen Zivilgerichtsverfahren, in dem das Ersetzen des verursachten und verschuldeten Schadens festgestellt wird.

Im arbeitsrechtlichen Miteinander ist der Abrechnungsbetrug in vielen Fällen ein Grund für eine fristlose Kündigung. Es kommt in solchen Fällen zwar auf die Beweisführung an, dass vorsätzlich oder grob fahrlässig betrogen worden ist. Zunächst einmal wird in derartigen Fällen die fristlose Kündigung ausgesprochen und auch wirksam. Jetzt muss sich der Gekündigte dagegen wehren.

Falsche oder manipulierte Abrechnungen

Sachlich oder rechnerisch unrichtige Reisekosten- oder Spesenabrechnungen können Anlass für einen Abrechnungsbetrug sein. Ob dabei oberflächlich oder vorsätzlich gehandelt wurde, ist im Einzelfall kaum oder nur schwer nachzuweisen. Jede Abweichung kann ein Abrechnungsbetrug sein – oder auch nicht. Unkorrekte Entfernungsangaben bei der Kilometerberechnung für die Dienstfahrt erhöhen das Fahrtgeld des Mitarbeiters zu Lasten des Firmeninhabers. Er sieht sich dadurch finanziell geschädigt, grob gesagt betrogen. Ähnlich verhält es sich, wenn bei der Tagegeldberechnung ein, zwei Stunden hinzugerechnet werden, so dass die nächsthöhere Stufe des erstattungsfähigen Tagegeldes erreicht wird. So können die Kosten für Ihr Unternehmen unermesslich steigen.

Abrechnungsbetrug ist völlig unabhängig von der sumerischen Höhe des finanziellen Schadens zu sehen. Es ist der Tatbestand als solcher, der den Betrugsfall ausmacht. Wenn bei einer Abrechnung um wenige Cent geschummelt oder oberflächlich gerechnet wird, kann der Vorgesetzte darüber hinwegsehen, oder darin einen Abrechnungsbetrug zu Ungunsten des Unternehmens sehen. Die Beweislast des Gegenteils liegt dann beim Abrechnenden.
Und der hat in vielen Fällen auch bei den Arbeitsgerichten, Betriebskrankenkassen, Krankenkassen oder bei der Staatsanwaltschaft keinen leichten Stand, darzulegen und zu beweisen, dass er mit der Abrechnung nicht betrügen wollte. Abrechnungsmanipulationen aufdecken und dokumentieren treten Sie mit uns der Privatdetektei & Wirtschaftsdetektei in Kontakt.

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