Krankschreibungsbetrug & Lohnfortzahlungsbetrug
Detektei Taute® qualifizierte Privatermittler & Wirtschaftsermittler
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Detektei Taute Security Management – Für Sie und Ihre ehrlichen Mitarbeiter!
Jeder Vorgesetzte oder Unternehmer erwartet, dass seine Mitarbeiter zuverlässig, kompetent und in der Lage sind, ihre Arbeit einwandfrei zu erledigen. Leider klagen viele Unternehmen über einen gewissen Krankenstand. Der Begriff bezeichnet die erkrankungsbedingten Fehlzeiten in Beziehung zur Soll-Arbeitszeit. Bundesweit beträgt die Quote ungefähr 5 %, und das seit vierzig Jahren. Allerdings führen Krankheitstage von Mitarbeitern, ob echt oder vorgetäuscht (Krankschreibungsbetrug – Lohnfortzahlungsbetrug), zu erheblichen finanziellen Verlusten für das Unternehmen. Warum einige Unternehmen einen ungewöhnlich hohen Krankenstand aufweisen, kann mehrere Gründe haben.
Aufklärung bei konkretem Verdacht der auf Tatsachen beruht bei:
In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit sinkt in der Regel die Anzahl der Krankschreibungen und auch des Krankschreibungsbetrug. Viele Arbeitnehmer befürchten in solchen Phasen, dass sie schneller entlassen werden, wenn sie zu oft krank sind. Auf der anderen Seite ist es eine Tatsache, dass es Unternehmen gibt, die sich in einer schlechten wirtschaftlichen Lage befinden. In einer solchen Situation steigt der Druck auf die Mitarbeiter. Nicht wenige können diesen Druck verkraften und werden tatsächlich krank. Andere begehen jedoch Krankschreibungsbetrug oder Lohnfortzahlungsbetrug, indem sie sich einfach eine Auszeit nehmen, es einem vermeintlich tyrannischen Chef „heimzahlen“ oder sich einem zu fordernden Vorgesetzten für ein paar Tage entziehen wollen, auch um zu demonstrieren, dass sie eine gewisse „Macht“ in den Händen haben. Einige Mitarbeiter haben Schwierigkeiten mit der eigenen Zuverlässigkeit und Leistungsbereitschaft.
Aber auch ohne diese genannten Gründe begehen Mitarbeiter Krankschreibungsbetrug. Sie lassen sich krankschreiben, um eine paar „Urlaubstage“ mehr zu haben und sogar tatsächlich zu verreisen. Manche nutzen die Zeit, um ihren Hobbys nachzugehen. Und es gibt eine erstaunlich hohe Anzahl Krankschreibungsbetrüger, die in der „kranken“ Zeit für andere Arbeitgeber arbeiten, womit sie eine doppelte Straftat begehen, vor allem dann, wenn eine Nebenbeschäftigung im Arbeitsvertrag ausdrücklich verboten ist oder wenn es sich gar um Schwarzarbeit handelt.
Leider lässt sich ein Krankschreibungsbetrug oder Lohnfortzahlungsbetrug nur schwer aufdecken beziehungsweise beweisen. Zunächst muss ein Verdacht für einen Krankschreibungsbetrug bestehen, zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer mehrmals im Jahr, scheinbar unbegründet, krank ist. Oder wenn ein Kollege oder der Vorgesetzte den vermeintlich kranken Mitarbeiter völlig gesund im Straßencafe entdeckt, im Schwimmbad, bei der Konkurrenz oder ähnliches. Ein Straftatbestand tritt immer dann ein, wenn der kranke Mitarbeiter Dinge tut, die die Genesung nicht fördern. Zudem entsteht dem Unternehmen Schaden, weil der „kranke“ Mitarbeiter ungerechtfertigt Lohn erhält.
Natürlich kann der Geschäftsführer oder Vorgesetzte nicht persönlich überprüfen, ob der Mitarbeiter tatsächlich krank ist, denn für gewöhnlich ist er dem Mitarbeiter bekannt. Daher sollten Geschäftsführer bei einem Verdacht des Krankschreibungsbetrug & Lohnfortzahlungsbetrug unsere Berliner Detektei einschalten. Unsere Privatermittler & Wirtschaftsdetektive verfügen über modernste, elektronische und technische Geräte. Eine Leistung unserer Detektei ist daher die Überführung “schwarzer Schafe” in Ihrem Unternehmen, so dass diese abgemahnt oder rechtsmäßig fristlos entlassen werden können. Des Weiteren klären wir als Wirtschaftsdetektei ebenfalls die Möglichkeit des Schadensersatzanspruches gegenüber Ihrem Unternehmen und die Übertragung der Detekteikosten an den (ehemaligen) Arbeitnehmer.
Im Regelfall wird bei Verdacht auf Betrug durch “Krankfeiern” der betreffende Mitarbeiter observiert und dessen Aktivitäten während der Krankschreibung dokumentiert. Dieses Material dient dann sowohl dem Arbeitgeber als auch ggf. bei einer gerichtlichen Verhandlung.
Die Art der Observation ist abhängig davon, aus welchem Grund sich der Mitarbeiter hat krankschreiben lassen. Ein Mitarbeiter mit Grippe sollte nicht schwimmen gehen oder jemand mit einem gebrochenen Unterschenkel sollte nicht beim Joggen beobachtet werden. Können Beweise erbracht werden, führt dies in der Regel zu einer fristlosen Entlassung des Mitarbeiters.