Schaden durch unerlaubte Nebentätigkeit
Folgende Umstände sprechen jedoch grundsätzlich gegen eine Genehmigung:
- Die Nebentätigkeit steht in Konkurrenz zum Arbeitsverhältnis und/oder wird bei einem Konkurrenten ausgeübt.
- Die gesetzlich gestattete wöchentliche Arbeitszeit wird häufig überschritten.
- Die Nebenbeschäftigung hat Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters in seiner hauptsächlichen Beschäftigung.
- Unerlaubte Nebentätigkeiten trotz nachvertraglichen Wettbewerbsverbot mit seinen Arbeitnehmern.
Bereits das Vorliegen einer dieser Punkte sorgt dafür, dass eine Nebentätigkeit nicht erlaubt werden muss – und auch nicht sollte, da sie Ihrem Unternehmen schadet. Beispiele, die typisch sind für solche schädigenden Tätigkeiten sind etwa das Ausführen von Autoreparaturen durch einen Kfz-Werkstatt-Angestellten, der dafür das Werkzeug des Betriebes verwendet und Kunden abzieht, oder aber ein Elektriker, der „schwarz“ Leitungen für Personen verlegt, die sich eigentlich an den Fachbetrieb gewandt haben. Auch unerlaubte Arbeiten im Urlaub zählen dazu, zumal der Urlaub der Erholung dienen soll.
Aus verschiedenen Gründen kommt es öfter vor, dass ein Arbeitnehmer entweder gar nicht erst um Genehmigung nachsucht oder aber eine Ablehnung ignoriert.
Verdacht auf nicht genehmigte Nebentätigkeiten
Wenn hier nun der Arbeitgeber einen Verdacht hegt, liegt es in seinem Interesse so schnell wie möglich herauszufinden, ob wirklich eine unerlaubte Nebentätigkeit vorliegt. „So schnell wie möglich“ vor allem deswegen, weil erstens gegen die Unternehmensinteressen verstoßen wird – schlimmstenfalls zieht der Mitarbeiter vom Betrieb Kunden ab – und weil zweitens andere Mitarbeiter dem schlechten Beispiel folgen könnten. Es ist also wichtig, dass eine nicht gestattete weitere Tätigkeit umgehend entdeckt wird und die entsprechenden Konsequenzen nach sich zieht. Diese reichen – je nach Sachlage und Schwere des Vergehens – von einer Abmahnung bis hin zu einer außerordentlichen Kündigung.
Falls ein Gerichtsverfahren stattfindet, sind sichere Beweise der Nebentätigkeit unbedingt erforderlich. Unsere erfahrenen Wirtschaftsermittler recherchieren gründlich, professionell und mit größter Sorgfalt und sammeln nach Möglichkeiten alle notwendigen Belege für eine unerlaubte Nebentätigkeit. Stellt sich ein Verdacht als unbegründet heraus, so gewinnen Sie durch unsere Arbeit die Gewissheit, dass alles in Ordnung ist. Und erweist sich Ihr Verdacht als richtig, bewahren Sie Ihr Unternehmen vor den negativen Konsequenzen, die eine längere Ausübung der unerwünschten Nebenbeschäftigung für Sie und Ihren Betrieb hätten.
Stellt sich heraus, dass ein Mitarbeiter so vorgeht, können ihm die Kosten für den Einsatz des Detektivs unter bestimmten Umständen in Rechnung gestellt werden.
Bei unserer Arbeit legen wir größten Wert auf Diskretion, Vertraulichkeit und Zuverlässigkeit. Unsere qualifizierten Ermittler wissen genau, wie wichtig sichere Beweise und Belege sind, die eventuell auch vor Gericht einer Prüfung standhalten müssen. Auch als persönliche Zeugen treten unsere Mitarbeiter bei Bedarf auf.
Unsere Wirtschaftsdetektei agiert für Sie deutschlandweit und in jeder Branche – unerlaubte Nebentätigkeit gibt es überall. Dabei grenzen wir präzise eine erlaubte Tätigkeit – zum Beispiel ein Ehrenamt – von jenen Tätigkeiten ab, die nicht gestattet werden müssen oder sollten.
Verbotene Nebenbeschäftigung nachweisen – Setzen Sie also die Interessen Ihres Unternehmens an die oberste Stelle und achten Sie stets darauf, dass Ihre Mitarbeiter ihre Zeit und Energie in ihr hauptsächliches Arbeitsverhältnis investieren – zum Wohle Ihres Betriebes und aller ehrlichen Mitarbeiter.
Verbotene Nebenbeschäftigung nachweisen – Kontaktaufnahme!