Missbrauch einer Krankschreibung – Krankfeiern

Sachgemäße Hilfe bei Missbrauch einer Krankschreibung

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Zeitweise kommt es vor, dass ein Angestellter die ihm im Krankheitsfall zugesagte Entgeltfortzahlung in betrügerischer Form (Missbrauch einer Krankschreibung) ausnutzt. Innerhalb eines Arbeitsverhältnisses sollte es jedoch um Treue gegenüber dem Business und Unternehmensinhaber gehen. Doch genau dieser Grundsatz wird anhand eines solchen, an den Tag gelegten Verhaltens, allerdings zunehmend gestört.

Der erkrankte Angestellte selbst, ist seinem Arbeitgeber bzw. seinem Unternehmen gegenüber verpflichtet, diese unmittelbar über ein Leiden bzw. Krankheit zu benachrichtigen, das sein Fernbleiben vom Job entschuldigt. Spätestens am vierten Krankheitstag muss der Firma ein Dokument vorliegen, das die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bestätigt. In vielen Fällen kommt es jedoch immer wieder zu Auseinandersetzungen bezüglich unerlaubten Nebentätigkeiten, die während jener Krankheitszeit ausgeübt werden. Misstrauen sollte dabei auch auf Angestellte gelegt werden, die grundsätzlich durch Fehlen an der Arbeitsstelle durch beispielsweise unglaubhafte Entschuldigungen ins Auge fallen. In zahlreichen Fällen handelt es sich hierbei um so benannte „Blaumacher“ – „Lohnfortzahlungsbetrug“ ohne Arbeitsimpuls.

Verdacht auf Missbrauch einer erhaltenen Krankschreibung

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Im Sinne der deutschen Rechtsprechung haben krank geschriebene Arbeitnehmer alles bleiben zu lassen, was ihre Genesung verzögert oder behindert. Dazu gehört außer Zweifel die Ausführung einer Nebenbetätigung während der Krankheitsperiode. Genauso zählen anstrengende körperliche Tätigkeiten in diese Besserungsphase, wie zum Beispiel der Aufbau bzw. das Schleppen von Möbeln bei einem Umzug, die im Regelfall ebenfalls in keinster Weise gestattet sind. Ein Angestellter, der an erhöhter Temperatur erkrankt ist, darf im Normalfall zu dieser Zeit das Bett nicht verlassen, obgleich ein Arbeitnehmer, der einen leichten Bandscheibenvorfall erlebt hat, doch in einer Badeanstalt anzutreffen sein kann, da die leichte sportliche Tätigkeit in dieser Situation eher nützt, als dass die selbige schaden würde.

Aufklärungsarbeiten bei Missbrauch einer Krankschreibung

Natürlich ist es keinster Weise leicht die entsprechende Begebenheit im Detail zu beurteilen, denn jeder Fall ist einzigartig. Jedoch weisen in den meisten Fällen klare Kriterien, recht ersichtlich, darauf hin, dass ein Manipulationsdelikt vorliegt. Missbrauch einer Krankschreibung bzw. Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankheit ist kein Kavaliersdelikt und stellt eine strafbare Handlung dar. Diese kann gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt werden, sobald der geschädigte Unternehmer Anzeige erstattet. Der Missbrauch einer Krankschreibung bzw. eine unerlaubte Nebentätigkeit während der Krankschreibung könnte unter Umständen eine außerordentliche Vertragsauflösung mit sich bringen.

Detektivbüro Taute Security Management – Professionelle Hilfe bei Betrugsaufklärung

Haben Sie selbst berechtigte Bedenken an der Richtigkeit der Angaben ihres Arbeitnehmers, so können Sie stets die qualifizierten Arbeiten unserer Wirtschaftsdetektei Berlin in Anspruch nehmen. Die Berliner Detektei verfolgt sorgfältig, zusätzlich absolut taktvoll, Ihre Vermutung und bestätigt diese bei Bedarf, sodass Sie entsprechende Maßnahmen unternehmen können. Die Detektei Taute Security Management bearbeitet bundesweit jährlich eine Vielzahl solcher Angelegenheiten und besitzt jahrelange Kenntnisse in der Aufklärung bei Missbrauch von Krankschreibungen bzw. Krankfeiern. Wir, die Wirtschaftsdetektei Berlin Taute Security Management helfen Ihnen dabei, zweifelsfrei das Delikt „Missbrauch einer Krankschreibung“ nicht nur subjektiv festzustellen, sondern stattdessen auch gerichtsverwertbar zu dokumentieren. In Folge dessen werden Ihnen zeitraubende und kostspielige Arbeitsgerichtsprozesse und ein möglicher Imageschaden, der hiermit in Zusammenhang stehen kann, erspart. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenfreies, unverbindliches Erstgespräch. Wir beraten Sie gern.

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