Arbeitszeitbetrug durch Arbeitnehmer – Zeit ist Geld
Zeit ist für einen Unternehmer Geld. Insbesondere Außendienstmitarbeiter haben vielfältige Möglichkeiten, ihren Arbeitgeber zu hintergehen. Nicht korrekt ausgefüllte Arbeitszeitnachweise werden leider häufiger eingereicht, als man wahrhaben möchte. Man sollte seinen Mitarbeitern vertrauen können. Bei einem Verdacht auf systematischen Arbeitszeitbetrug müssen Sie aber handeln. Unsere Detektei Berlin bietet Ihnen eine diskrete Überwachung verdächtiger Mitarbeiter. Auf Dauer ist der wirtschaftliche Schaden durch Arbeitszeitbetrug – insbesondere wenn man ihn mit vielen „nachlässigen“ oder eigennützigen Mitarbeitern multiplizieren muss – gravierend. Die Gerichtsurteile in dieser Angelegenheit sind zwar Einzelfallurteile. Sie sind aber dennoch eindeutig: Wer nach einem auswärtigen Geschäftstermin noch eine Massage genießt und die damit verbrachte Zeit als Arbeitszeit anrechnet, begeht eine Straftat. Das Gleiche gilt bei einem erfundenen Kundengespräch oder einer unangemeldeten Nebenerwerbstätigkeit, die man innerhalb der Arbeitszeit erledigt und als Außendienst-Termin ausgibt. Unsere Aufgabe ist es, den gerichtsverwertbaren Nachweis dieses Tatbestands zu erbringen. Ob Sie als Arbeitgeber dann Klage erheben oder den betrügerischen Mitarbeiter fristlos kündigen, entscheiden Sie nach Lage der Dinge. Bereits kleine Ungenauigkeiten bei der Arbeitszeitangabe berechtigen teils zur fristlosen Kündigung. Die meisten Arbeitgeber sind kulant, was gelegentliche Verspätungen angeht. Aber: Sie müssen es nicht sein.
Mangelnde Kontrollmöglichkeiten bei Arbeitszeitbetrug
Bei konkretem Verdacht auf Arbeitszeitsverstoß professionelle Beweissicherung sowie Dokumentation durch unsere Wirtschaftsdetektei. Als Arbeitgeber haben Sie relativ begrenzte Möglichkeiten, einen Außendienstmitarbeiter zu überprüfen. Auch elektronische Zeiterfassungssysteme verhindern nicht, dass Missbrauch betrieben wird. Die gute alte Stempelkarte kann weitergegeben werden und ist somit unsicher. Biometrische Dokumentationssysteme über Fingerabdruckanalyse oder Ähnliches sind zwar teuer, aber genau. Sie nützen aber nichts, wenn Mitarbeiter im Außendienst sind. Unsere Detektive der Detektei Berlin folgen einem verdächtigen Mitarbeiter unbemerkt und dokumentieren, wohin er fährt, was er dort macht und wie lange er dafür benötigt. Aus Gründen des Persönlichkeitsrechts ist es Ihnen nicht erlaubt, Ihren Service-Mitarbeiter mit GPS lückenlos zu überwachen. Er kann in seinem Dienstfahrzeug problemlos einen Umweg zum Baumarkt machen, um private Erledigungen zu tätigen. Falls Sie Zweifel an der Korrektheit der eingereichten Terminangaben haben, verifizieren oder falsifizieren unsere Detektive diese durch ihre Beobachtungen und diskrete Befragung eventuell Beteiligter. Die abgegebenen Außendienstprotokolle können dadurch minutiös überprüft werden. Unsere Detektive können so Arbeitszeitbetrüger aufdecken und weiterführenden Schaden für Ihr Unternehmen abwenden. Gelegentlich werden Ihre Untergebenen auch von einem Vorarbeiter bewusst gedeckt, wenn sie Arbeitszeitbetrug begehen. Können wir das nachweisen, ist die fristlose Kündigung aller Beteiligten möglich.
Bei Arbeitszeitverstoß unsere Aufgaben und Möglichkeiten
Systematischer und absichtsvoller Arbeitszeitbetrug schmälert Vertrauen. Wir decken auf, wenn einer ihrer Mitarbeiter Dienstpläne oder Arbeitszeit-Abrechnungen manipuliert. Mit detektivischen Methoden der Beobachtung, fotografischen Dokumentation, zeitlichen Überprüfungen oder Befragungen eventuell Beteiligter kommen wir dem Übeltäter auf die Spur. Das Aufrunden von Abwesenheitszeiten kann, wenn es regelmäßig geschieht, ein Kündigungsgrund sein. Sie dürften es aber nicht jahrelang hinnehmen, wenn das Fehlverhalten Ihnen bekannt ist oder auffallen könnte, und uns dann erst mit einer Überwachung beauftragen. Wir dokumentieren durch verdeckte Ermittlungen, welche ihrer Mitarbeiter sich entgegen einer klaren Arbeitsanweisung während einer Raucherpause nicht ausstempeln. Wer die manuelle Zeiterfassung über Jahre manipuliert, begeht eine Arbeitszeitverstoß wenn nicht sogar einen Arbeitszeitbetrug. Auch jahrelange Betriebszugehörigkeit ist kein Grund, von der Kündigung solcher Mitarbeiter abzusehen. Auch den Missbrauch von Gleitzeiteinrichtungen können wir nachweisen. Schon geringe Nachlässigkeiten beim Ausfüllen eines Stundenzettels kann als Arbeitszeitbetrug gelten. Wer bereits eine diesbezügliche Abmahnung kassiert hat, kann nicht damit rechnen, von einer Kündigung verschont zu bleiben. Unsere Arbeit kann sogar zur Folge haben, dass unkündbare Arbeitsverhältnisse aufgekündigt werden. Ein Gericht entscheidet in solchen Fällen oft, dass der fristlos Gekündigte und für schuldig befundene Mitarbeiter sogar die Kosten für die Arbeit der Detektei tragen muss. Arbeitszeitverstoß professionell beweisen sowie dokumentieren – Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern.