Sind Detektivkosten erstattungsfähig durch den Arbeitnehmer?

Detektivkosten – Erstattung durch Arbeitnehmer

„Do you know that…“

Sind Detektivkosten erstattungsfähig? Die Antwort finden Sie unter anderem hier im Video und im Artikel erklärt.

Wirft man derzeit einen Blick aus dem Fenster, kommt man, was das Wetter angeht wohl ins Schwärmen und träumt von Freizeit, Urlaub, Spaß mit Freunden und der Familie. Ein Blick zurück auf den Schreibtisch kann dann äußerst ernüchternd wirken.

Grund genug für einige Arbeitnehmer ihre derzeitige Situation zu überdenken, um zu dem Entschluss zu gelangen, ein paar freie Tage wären gar nicht schlecht. Während ein Großteil sich für die Einreichung einiger Urlaubstage entscheidet, gibt es allerdings leider auch Arbeitnehmer die es nicht so ehrlich mit ihrem Arbeitgeber meinen.

Der nächste Tag startet bei Jenen mit einem Besuch beim Hausarzt und einem anschließenden Anruf in der Firma mit dem Bescheid über eine Krankschreibung.

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Natürlich gibt es zahlreiche andere Gründe, die einen Arbeitnehmer zu einem Krankschreibungsbetrug veranlassen können. Oftmals ist es auch der eigene Hausbau, der aufgrund der Vollzeittätigkeit hinten anstehen muss und für den die vereinbarten Urlaubstage und Wochenenden einfach nicht ausreichen.

Fakt ist, Arbeitnehmer die während ihrer Krankschreibung frisch und fidel Arbeiten verrichten die anstrengend sind und dem Krankheitsbild widersprechen, müssen mit dem Vorwurf des Betruges als auch mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

Im Falle eines Verdachts Detektei konsultieren

Viele Arbeitgeber engagieren bei einem der eben benannten Verdachtsmomente eine Detektei um diese gegebenenfalls erhärten bzw. entkräften zu können.

Nachgewiesen werden soll im Falle eines Krankschreibungsbetruges, dass sich der entsprechende Arbeitnehmer genesungswidrig verhält bzw. die Erschleichung einer Krankschreibung, da er tatsächlich arbeitsfähig war.

Die Kosten für den Einsatz einer Detektei trägt dabei nicht ausschließlich der Arbeitgeber sondern auch gegebenenfalls der Arbeitnehmer wird ihm ein Pflichtverstoß bzw. ein dringender Tatverdacht nachgewiesen.

Detektivkosten – Erstattung durch Arbeitnehmer – Belegt wird dies durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts BAG, Urteil vom 26.09.2013, 8 AZR 1026/12

as BAG bestätigt dabei die Erstattungsfähigkeit aufgelaufener Detektivkosten im Falle einer Verdachtskündigung. Das bedeutet, dass Detektivkosten in Form eines Schadenersatzanspruches erstattet werden können.

Eine entsprechende Erstattungsfähigkeit kommt dann zu Tage, wenn die erbrachte Beweisführung zu einem außerordentlich schwergewichtigen Verdachtsmoment einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vertrages führt, so das eine aus diesem Grund benannte Kündigung im Sinne einer Verdachtskündigung als begründet angesehen wird.

Der Fall des BAG kurz erläutert

Ein seit vielen Jahren beschäftigter Busfahrer hatte sich mehrfach krankschreiben lassen. Die Krankschreibungszeiten beliefen sich dabei auf 5 Tage bis hin zu 5 Wochen am Stück.

Da dieses Verhalten dem Arbeitgeber merkwürdig vorkam, bat er den Busfahrer mehrfach, er möge sich beim medizinischen Dienst vorstellen.

Diesen mehrfachen Aufforderungen kam dieser allerdings nicht nach. Daraufhin engagierte der Arbeitnehmer eine Detektei. Die Beweisführung der Detektei erbrachte, dass der Busfahrer im Bistro seiner Frau aushalf. Sprich er trug Getränkekisten und montierte einen Zaun um die Terrasse des Bistros. Zudem wurde ihm der starke Konsum von Alkohol und das stundenlange spielen von American Dart nachgewiesen.

Daraufhin sprach der Arbeitgeber eine außerordentliche und fristlose Kündigung aus, der der Busfahrer eine Kündigungsschutzklage entgegenbrachte, die allerdings vom Arbeitsgericht Frankfurt am Main abgewiesen wurde. (Urteil vom 21.02.2011, 2 Ca 3494/10)

Eine Berufung folgte vor dem Hessischen LAG und brachte auch dort keinen Erfolg. (Hessisches LAG, Urteil vom 02.10.2012, 18 Sa 492/11)

Hegen auch Sie einen Verdacht hinsichtlich eines eben benannten Falles, so konsultieren sie uns für ein persönliches Gespräch. Gemeinsam erarbeiten wir eine zielgerichtete Maßnahme zur Klärung Ihres Verdachtsmomentes.

Detektivkosten – erstattungfähig durch Arbeitnehmer Hinweis: Ein Erstattungsanspruch ist immer vom individuellen Einzelfall abhängig. Wir empfehlen Ihnen daher immer zusätzlich einen Anwalt zu konsultieren, da wir als Detektei keine Rechtsberatung erteilen!

Detektiv Kosten – Was kostet eine Detektei?

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